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Mit der Er­­­­fah­r­­­ung hun­d­­­er­­­­ter Alt­­­­bau­­­­mieten Fälle
Alt­­­bau­­­mieten­­­­rechner
Miete so­fort be­­rech­nen lassen Hotline
01-9236805

Im klas­sischen Alt­bau in Wien ist iW die max­imale Miet­­höhe durch den so­­ge­nann­ten Richt­­wert­­zins ge­setz­lich be­­schränkt (Ach­tung: Es gibt Aus­nah­men). Die Richt­­wert­­miete be­­in­haltet hier­­bei div­er­se Auf- und Ab­­schläge, wie etwa für die Lage des Zins­­haus­es.

Unser Service
Zahlen Sie zu viel Miete in Wien im Altbau? Wollen Sie zuviel gezahlte Miete zurückfordern und Ihre aktuelle Miete senken? Wollen Sie Ihre hohe Miete prüfen und Ihre Miete berechnen lassen ob Sie vielleicht zuviel Mietzins zahlen? Wir finanzieren für Sie die Rück­­ford­­erung et­­waiger zu hoher Richtwertmieten im Alt­­bau (sehr ver­­einfacht vor 1945 er­­baut, aber ohne Ge­­meinde­w­ohn­ungen). Wir prüfen Ihren Miete Fall und berechnen die Miete Ihres Falles. Zum Beispiel die kosten­­lose Fall­­prüf­ung Ihres Miet­­ver­trages inner­­halb der Prüfung ob wir eine Finanz­­ierung über­­nehmen, die Be­­zahlung Ihres Rechts­­an­waltes oder von etwa Sach­­ver­ständigen im In­stanzen­­weg. Alles um Ihrem be­recht­­igten An­­spruch zum Recht zu ver­helfen.

Arten Mieterschutz
Neben der persönl­ichen Antrag­stellung zur Mietzinsüberprüfung, der Antrag­stellung durch einen Mieter­schutz­verein, über eine Rechts­schutz­ver­sicherung oder einem Rechts­anwalt, stellt unter Anderem die Finanz­ierung der Prozess­kosten im sog. miet­rechtlichen Außer­streit­ver­fahren („Miet­zins­über­prüfung“) eine weitere Säule im Mieter­schutz dar. Gerne prüfen wir Ihren Altbaumieten­fall sofort und un­ver­bindlich über unsere Altbaumieten Hotline Wien und er­klären Ihnen un­ver­bindlich die Vor­teile keiner Mitglieds­gebühren, der Über­nahme des Prozess­kosten­risikos bei der Mietzinsüberprüfung und der Ver­tretung durch einen Rechts­anwalt in einem per­sön­lichen Gespräch. nach oben ↑

Übernahme Kosten und kein Prozesskostenrisiko
Hierbei übe­rnehmen wir die ge­samten Kosten und Ge­bühren (keine Bei­träge für Mit­glieder und Auf­schläge – nur im Erfolgs­fall eine Pro­vision) so­wie das Prozess-Risiko (leider gibt es auf Grund der in der Praxis langen Ver­fahrens­dauer keine Garan­tie auf eine Ent­scheid­ung im Schlichtungs­stellen-­Verfahren, der Ver­mieter kann das Schlichtungs­stellen-­Verfahren auch zum Bezirks­gericht ab­ziehen).

Oft nicht bekannt:
Das Prozesskostenrisiko

Zum Prozessrisiko wenn Ihr Verfahren bei der Schlichtungsstelle nach drei Monaten zu Gericht geht schreibt die Arbeiter­kammer: „Wenn man also ein miet­recht­liches Außer­streit­verfahren ver­liert, wird man in der Regel nicht nur die Kosten des eigenen Rechts­ver­treters zu be­zahlen haben, son­dern auch die Kosten des gegner­ischen Rechts­anwaltes oder Interessen­vertreters. Es können auch Sach­­verständigen­­kosten in nicht un­erheblicher Höhe auf­laufen, die eben­falls nach den obigen Grund­sätzen auf­geteilt werden.“ (AK, Miet­recht für Mieter, 2019, Seite 174 unten).

Sie werden nur von Profis vertreten
In vielen Fällen wird der Ver­mieter im Ver­fahren der Schlich­tungs­stelle oder vor Ge­richt von spez­iali­sierten Fach­anwälten ver­treten. Des­halb werden Sie bei uns auch nur durch einen Rechts­anwalt (und nicht durch einen Ver­eins­mit­arbeiter) ver­treten. Nur im Erfolgs­falle be­kommen wir dann eine Er­folgs­provision. Wir führen des­halb selber keinerlei Rechts­beratung oder Ver­tretung Ihrer Rechte durch. Alle In­formationen auf dieser Web­seite stellen daher keine Rechts­beratung dar und er­setzten des­halb auch diese nicht.

Mietfallprüfung
Senden Sie uns einfach per email unter info@checkitback.at Ihren Miet­vertrag (Fotos oder pdf) zur kosten­losen Fall­prüfung ob wir eine Finanz­ierung Ihres Falles über­nehmen würden. Oder rufen Sie uns an.

Befristete und unbefristete Verträge
Wenn Ihr Mietver­trag in Haupt­miete un­befristet ist kön­nen wir Ihnen inner­halb der ersten drei Jahre ab Ab­schluss des Miet­ver­trages/­An­botes helfen. Meh­rere Miet­ver­träge hinter­ein­ander (zB Be­fristet dann un­be­fristet) oder zB auch Pauschal­miet­verträge kön­nen ab­weich­ende Fristen be­deuten. Bei be­fristetem Miet­zins ist eine Rück­ford­erung bis 6 Monate nach Aus­zug für bis zu 10 Jahre zu­rück möglich. Selbst­ver­ständlich sollte sich zu­sätz­lich zur Rück­zahlung Ihre aktuelle Monats­miete auch verringern. nach oben ↑

Fragen? Rufen Sie uns an!
01 92 368 05
8h-22h Mo-So Altbaumieten Hotline Wien
(wenn gewünscht gerne auch mit unterdrückter Nummer)
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