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Mit der Erfahrung hunderter Altbaumieten Fälle
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Miete sofort berechnen lassen Hotline
01-9236805
Im klassischen Altbau in Wien ist iW die maximale Miethöhe durch den sogenannten Richtwertzins gesetzlich beschränkt (Achtung: Es gibt Ausnahmen). Die Richtwertmiete beinhaltet hierbei diverse Auf- und Abschläge, wie etwa für die Lage des Zinshauses.
Unser Service
Zahlen Sie zu viel Miete in Wien im Altbau? Wollen Sie zuviel gezahlte Miete zurückfordern und Ihre aktuelle Miete senken? Wollen Sie Ihre hohe Miete prüfen und Ihre Miete berechnen lassen ob Sie vielleicht zuviel Mietzins zahlen? Wir finanzieren für Sie die Rückforderung etwaiger zu hoher Richtwertmieten im Altbau (sehr vereinfacht vor 1945 erbaut, aber ohne Gemeindewohnungen). Wir prüfen Ihren Miete Fall und berechnen die Miete Ihres Falles. Zum Beispiel die kostenlose Fallprüfung Ihres Mietvertrages innerhalb der Prüfung ob wir eine Finanzierung übernehmen, die Bezahlung Ihres Rechtsanwaltes oder von etwa Sachverständigen im Instanzenweg. Alles um Ihrem berechtigten Anspruch zum Recht zu verhelfen.
Arten Mieterschutz
Neben der persönlichen Antragstellung zur Mietzinsüberprüfung, der Antragstellung durch einen Mieterschutzverein, über eine Rechtsschutzversicherung oder einem Rechtsanwalt, stellt unter Anderem die Finanzierung der Prozesskosten im sog. mietrechtlichen Außerstreitverfahren („Mietzinsüberprüfung“) eine weitere Säule im Mieterschutz dar. Gerne prüfen wir Ihren Altbaumietenfall sofort und unverbindlich über unsere Altbaumieten Hotline Wien und erklären Ihnen unverbindlich die Vorteile keiner Mitgliedsgebühren, der Übernahme des Prozesskostenrisikos bei der Mietzinsüberprüfung und der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einem persönlichen Gespräch. nach oben ↑
Übernahme Kosten und kein Prozesskostenrisiko
Hierbei übernehmen wir die gesamten Kosten und Gebühren (keine Beiträge für Mitglieder und Aufschläge – nur im Erfolgsfall eine Provision) sowie das Prozess-Risiko (leider gibt es auf Grund der in der Praxis langen Verfahrensdauer keine Garantie auf eine Entscheidung im Schlichtungsstellen-Verfahren, der Vermieter kann das Schlichtungsstellen-Verfahren auch zum Bezirksgericht abziehen).
Oft nicht bekannt:
Das Prozesskostenrisiko
Zum Prozessrisiko wenn Ihr Verfahren bei der Schlichtungsstelle nach drei Monaten zu Gericht geht schreibt die Arbeiterkammer: „Wenn man also ein mietrechtliches Außerstreitverfahren verliert, wird man in der Regel nicht nur die Kosten des eigenen Rechtsvertreters zu bezahlen haben, sondern auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes oder Interessenvertreters. Es können auch Sachverständigenkosten in nicht unerheblicher Höhe auflaufen, die ebenfalls nach den obigen Grundsätzen aufgeteilt werden.“ (AK, Mietrecht für Mieter, 2019, Seite 174 unten).
Sie werden nur von Profis vertreten
In vielen Fällen wird der Vermieter im Verfahren der Schlichtungsstelle oder vor Gericht von spezialisierten Fachanwälten vertreten. Deshalb werden Sie bei uns auch nur durch einen Rechtsanwalt (und nicht durch einen Vereinsmitarbeiter) vertreten. Nur im Erfolgsfalle bekommen wir dann eine Erfolgsprovision. Wir führen deshalb selber keinerlei Rechtsberatung oder Vertretung Ihrer Rechte durch. Alle Informationen auf dieser Webseite stellen daher keine Rechtsberatung dar und ersetzten deshalb auch diese nicht.
Mietfallprüfung
Senden Sie uns einfach per email unter info@checkitback.at Ihren Mietvertrag (Fotos oder pdf) zur kostenlosen Fallprüfung ob wir eine Finanzierung Ihres Falles übernehmen würden. Oder rufen Sie uns an.
Befristete und unbefristete Verträge
Wenn Ihr Mietvertrag in Hauptmiete unbefristet ist können wir Ihnen innerhalb der ersten drei Jahre ab Abschluss des Mietvertrages/Anbotes helfen. Mehrere Mietverträge hintereinander (zB Befristet dann unbefristet) oder zB auch Pauschalmietverträge können abweichende Fristen bedeuten. Bei befristetem Mietzins ist eine Rückforderung bis 6 Monate nach Auszug für bis zu 10 Jahre zurück möglich. Selbstverständlich sollte sich zusätzlich zur Rückzahlung Ihre aktuelle Monatsmiete auch verringern. nach oben ↑
Fragen? Rufen Sie uns an!
01 92 368 05 8h-22h Mo-So Altbaumieten Hotline Wien
(wenn gewünscht gerne auch mit unterdrückter Nummer)
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Jetzt ist der richtige Zeitpunkt offene Fragen zu klären – anonym anrufen wenn Sie es wünschen
Fragen Sie uns etwa zum Ablauf. Natürlich kostenlos für Sie. Erreichbar von 9h bis 22h. Wochenend- und Feiertags-Dienst.
Unser Ziel bei checkitback ist hierbei die Abwicklung einer diskreten und diplomatischen Klärung Ihrer Ansprüche. Rufen Sie uns an.
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Erst wenn Sie checkitback beauftragen erhalten wir im Erfolgsfall unser Honorar. Sonst ist unser Service von Beginn an immer kostenlos für Sie. Garantiert.
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